UN-Völkerrechtskommission,
Regierungen der Europäischen Union,

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die zu den schwersten Verbrechen gegen das Leben und die Würde des Menschen gehören, müssen mit einer wirksamen und entschlossenen Antwort beantwortet werden.  Der neue Vertrag über die Entgegenwirkung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der soeben von den Vereinten Nationen ausgearbeitet wurde, wird von der internationalen Gemeinschaft benötigt, allerdings in einer Form, die die oben genannte Wirksamkeit seiner Durchsetzung gewährleistet. In einem völkerrechtlichen Akt sollte kein Platz für Ideologie sein, vor allem dann nicht, wenn er dazu beitragen soll, unsere Welt besser zu machen. Es ist daher bedauerlich, dass die UN-Völkerrechtskommission den momentanen ideologischen Trends folgt, die in den linksliberalen politischen Kreisen der breit verstandenen westlichen Welt vorherrschen.

Millionen von Menschen auf der ganzen Welt sind immer noch Opfer von Verbrechen, die durch ihre Religion, ihre ethnische Zugehörigkeit, ihren kulturellen Hintergrund oder ihr Geschlecht motiviert sind. Mit Blick auf das letztgenannte Kriterium muss eindeutig festgestellt werden, dass der von der UN-Völkerrechtskommission vorgeschlagene neue Vertragsentwurf die Verfolgung von Verbrechen, die durch das Geschlecht der Opfer motiviert sind, behindern wird.

Im derzeit geltenden Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 heißt es in Art. 7 Abs. 3 eindeutig, dass: „Der Begriff „Geschlecht“ (Gender) sich auf die beiden Geschlechter bezieht: männlich und weiblich in einem sozialen Kontext. Der Begriff „Geschlecht“ (Gender) hat keine andere Bedeutung als die oben angegebene“. Durch die Verwendung dieser Vorschrift wird das Römische Statut lesbarer, klarer und präziser formuliert und damit auch wirksamer. Die bewusste Entscheidung, den Begriff „Geschlecht“ ohne klare Angabe seiner Bedeutung zu verwenden, birgt die Gefahr einer unwirksamen und fehlerhaften Anwendung des entworfenen Rechtsaktes. Für die Beibehaltung der im Römischen Statut enthaltenen Definition des Geschlechts spricht auch das Argument der normativen Kohärenz im Völkerrecht, wo jede Unstimmigkeit eine Untergrabung der sich abzeichnenden Autorität des Internationalen Strafgerichtshofs darstellen würde, die heute besonders wichtig ist. Vor diesem Hintergrund wird durch die Beibehaltung der bestehenden Definition von Geschlecht ein unnötiger Streit mit dem Konsens vermieden, in dem das Römische Statut entwickelt und angenommen wurde.

Die Ablehnung der Definition von Geschlecht als männlich und weiblich wird dazu führen, dass das Geschlecht („Gender“) als soziales Konstrukt anerkannt wird, in das alles passen kann. Die Annahme eines ideologisierten, nicht definierten Konzepts von Geschlecht als Instrument für soziokulturelle Veränderungen wird der Idee eines echten Schutzes für Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schaden und das Menschenrechtsschutzsystem kompromittieren.

Es wird auch die rechtliche Situation von Frauen verschlechtern, insbesondere in Regionen der Welt, in denen ihre soziale Stellung deutlich schwächer ist als die der Männer.

Die Verabschiedung des neuen Vertrags in der vorgeschlagenen Version kann auch zu ungerechten Anschuldigungen gegen Menschen führen, die biologische Kriterien für die Unterscheidung der Geschlechter anerkennen. Diese lässt eine solche Auslegung des Art. 2 Abs. 1 Pkt. h zu, die impliziert, dass die Nichtanerkennung einer „nicht-binären Geschlechtsidentität“ eine geschlechtsspezifische Verfolgung darstellen kann.

Es besteht auch ein ernsthaftes Risiko, dass der derzeitige Wortlaut des Entwurfs des neuen Vertrags in der UNO nicht unterstützt wird, da er in Wirklichkeit ein Versuch ist, den Staaten der internationalen Gemeinschaft eine ideologische Vision der Welt aufzuzwingen, die nur von einer Minderheit in einigen Staaten des breit verstandenen Westens geteilt wird.

In Anbetracht dessen fordern wir die UN-Gremien und die internationale Gemeinschaft auf, die in Art. 7 Abs. 3 des Römischen Statuts enthaltene Definition von Geschlecht in den entworfenen Vertrag über die Entgegenwirkung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzunehmen. Wenn das Menschenrechtssystem zu einem Instrument zur Herbeiführung eines soziokulturellen Wandels gemacht wird, kann dies nicht nur zu einem Kompromittieren, sondern auch zur Zerstörung seiner Wirksamkeit und folglich zum Zusammenbruch des Menschenrechtssystems führen.

Die UN-Völkerrechtskommission arbeitet an einem neuen Rechtsakt zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Vertragsentwurf ist jedoch in einer ideologisierten Weise gestaltet, die das Menschenrechtssystem der Lächerlichkeit aussetzt. Denn er schließt die im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs enthaltene Definition von Geschlecht als dichotome Unterscheidung zwischen Männern und Frauen aus.

Verschlechterung der Situation der Frauen

Die Ablehnung der Definition von Geschlecht als männlich und weiblich wird zu einer Verschlechterung der rechtlichen Situation von Frauen führen, insbesondere in Regionen der Welt, in denen ihre soziale Stellung deutlich schwächer ist als die der Männer.

Inhaftierung bei Anerkennung von nur zwei Geschlechtern

Die Verabschiedung des neuen Vertrags in der vorgeschlagenen Version könnte zu ungerechten Anschuldigungen gegenüber Personen führen, die das biologische Kriterium der Geschlechtsunterscheidung anerkennen. Die Nichtanerkennung der „nicht-binären Geschlechtsidentität“ könnte als Verfolgung interpretiert werden.

Sackgasse bei der Entwicklung der Menschenrechte

Es besteht auch die ernste Gefahr, dass der derzeitige Wortlaut des neuen Vertragsentwurfs in der UNO keine Unterstützung findet, da er im Wesentlichen ein Versuch ist, den Staaten der internationalen Gemeinschaft eine ideologische Weltanschauung aufzuzwingen.